Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die bisher durchgesetzte Gebührenerhebung von meist 50 € bei Rücklastschriften unzulässig sind. Damit gab er einer Klage einer Verbraucherzentrale nachhaltig Recht, die gegen die 50 € Bearbeitungsgebühr geklagt haben, wie sie beispielsweise bei Germanwings in den Geschäftsbedingungen verankert war. Fortan muss Germanwings, deren Revision gegen das Urteil nun durch den Bundesgerichtshof widerlegt wurde, diese Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlassen.
Bisher verlangten manche Fluggesellschaften eine Bearbeitungsgebühr von 50 € für den Fall dass man eine Flugbuchung rückgängig machen wollte und dann das Geld zurück auf das Konto gebucht bekommt. Nun ist eine solche Gebührenerhebung gerichtlich verboten.
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