Flug-Blog 

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Vielleicht hat Ryanair den Dreh raus

Bloged in Spanien von Gregor Mittwoch September 23, 2009



Dass das Rauchen an Bord nicht unbemerkt bleibt, sollte sich jeder potentielle Flugzeug-Toiletten-Raucher vor Augen halten. Denn nicht nur, dass man den Rauch sowohl aus der Toilette riecht als auch an der Person, in manchen Fällen geht einfach der Rauchmelder los und dann gibt es weitreichende Folgen. Auf einem Flug im Frühjahr 2009 von Rom nach Tel Aviv musste die Boing 767 musste das Flugzeug nach Rom zurück kehren, weil der Rauchmelder ausgelöst wurde. Grund sei eine Zigarette gewesen, die nicht richtig ausgedrückt worden wäre.
Ryanair fährt ein interessantes Konzept. An Bord ihrer Maschinen werden seit neuestem „Similar Smokeless Cigarettes“ verkauft, die aussehen wie Zigaretten und auch Nikotin enthalten, aber nicht angezündet werden. So entsteht kein Rauch, es ist kein Feuer im Spiel und die ganz abhängigen Raucher halten so womöglich auch die Stunden ohne Zigarette aus.

Raucher an Bord sollen zukünftig härter bestraft werden

Bloged in Spanien von Gregor Mittwoch September 23, 2009



Es scheint kaum vorstellbar, dass es immer noch Leute gibt, die sich heimlich auf der Flugzeugtoilette eine Zigarette anzünden, somit einen Brand an Bord und dadurch ihr Leben und vor allem das aller anderen Passagiere gefährden. Denn ein Flugzeug an Bord gilt als eines der schlimmsten möglichen Szenarien. Doch es ist keine so große Seltenheit, dass die vorkommt.
Die Gründe hierfür sehen die Airlines an den zu schwachen europäischen Strafen, die im europäischen Raum dafür erhoben werden. In Deutschland beispielsweise kommen die Täter mit einem Bußgeld von ungefähr 170 bis 225 Euro davon. Zum Vergleich: im Arabischen Raum stehen auf Rauchen im Flugzeug 50 Peitschenhiebe, in den USA mehrere Monate Gefängnis. Der Erfolg dieser zugegeben harten Maßnahmen veranlassen deutsche Airlines nun, höhere, international einheitliche Strafen zu fordern.

Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften unzulässig

Bloged in Spanien von Gregor Montag September 21, 2009



Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die bisher durchgesetzte Gebührenerhebung von meist 50 € bei Rücklastschriften unzulässig sind. Damit gab er einer Klage einer Verbraucherzentrale nachhaltig Recht, die gegen die 50 € Bearbeitungsgebühr geklagt haben, wie sie beispielsweise bei Germanwings in den Geschäftsbedingungen verankert war. Fortan muss Germanwings, deren Revision gegen das Urteil nun durch den Bundesgerichtshof widerlegt wurde, diese Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlassen.
Bisher verlangten manche Fluggesellschaften eine Bearbeitungsgebühr von 50 € für den Fall dass man eine Flugbuchung rückgängig machen wollte und dann das Geld zurück auf das Konto gebucht bekommt. Nun ist eine solche Gebührenerhebung gerichtlich verboten.


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